Wer bis 10.09.2009 die Fahrerlaubins der Klasse C/CE erworben hat fällt nur in die Weiterbildungspflicht und muss nicht eine zusätzliche Ausbildung sowie eine Prüfung bei er IHK ablegen. Dies gilt nur für gewerbsmäßige Fahrer.
Weitere Infos unter "Truckerschein bis September" auf dieser Seite oder unter 0172 / 6354482